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Terms And Conditions

1. Firma

1.1. Branderr ist eine Marke von Branderr B.V., registriert und ansässig in Cort van der Lindenlaan 61, Enschede, Niederlande, registriert bei der Handelskammer unter der Nummer 77857240, im Folgenden „Branderr“ genannt. Es handelt sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht. Auf Anfrage wird eine Aufschlüsselung der Unternehmensstruktur und des Managements zur Verfügung gestellt.

1.2. Branderr (einschließlich seiner Direktoren und/oder Mitarbeiter) ist auf die Herstellung und den Handel (insbesondere im Einzelhandel) von dekorativer Raumheizung und -beleuchtung und/oder auf damit verbundene Aufträge im weitesten Sinne spezialisiert. Der Vertragspartner und/oder Kunde wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als „Kunde“ bezeichnet.

2. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit Branderr geschlossenen Verträge, einschließlich Bestellungen, Anfragen, Bestellungen und Angebote, die Branderr übermittelt werden, einschließlich aller nachfolgenden Bestellungen oder geänderten oder zusätzlichen Bestellungen, unter Ausschluss anderer Geschäftsbedingungen, sofern nicht vor der Vereinbarung schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch zugunsten von Personen, die für Branderr innerhalb oder außerhalb der Organisation arbeiten.

2.3. Branderr behält sich das Recht vor, diese Bedingungen einseitig zu ändern, und alle Änderungen werden dem Kunden mitgeteilt.

2.4. Die Bedingungen sind bei der Handelskammer in Enschede hinterlegt und ersetzen alle zuvor verwendeten Versionen.

3. Abschluss der Vereinbarung

3.1. Eine Vereinbarung kommt erst nach schriftlicher Bestätigung durch Branderr zustande. Die in dieser (Bestell-) Bestätigung enthaltenen Informationen (einschließlich Größe, Preise, Mengen) sind maßgeblich für den Inhalt der Vereinbarung und für nachfolgende (Teil-) Lieferungen.

3.2. Angebote, (Preis-) Angebote, Anzeigen, Prospekte oder Aussagen auf der Branderr-Website geben Aufschluss über die Dienstleistungen, Lieferungen oder Preise von Branderr. Aus ihnen können keine Rechte abgeleitet werden, bis eine schriftliche Bestätigung gemäß 3.1 erfolgt ist.

3.3. Abweichungen, Irrtümer, Berechnungs-, Schreib- und/oder Tippfehler in Angeboten, Angeboten, Prospekten, Veröffentlichungen, Prospekten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen und anderen Beschreibungen von Branderr binden Branderr nicht. Das Gleiche gilt für Abweichungen von abgebildeten oder zur Verfügung gestellten (Muster-) Modellen oder Zeichnungen, mit Ausnahme von Abweichungen, die dem Kunden nicht zumutbar sind und deren Auflösung gerechtfertigt ist.

4. Preise

4.1. Die von Branderr genannten Preise beinhalten Mehrwertsteuer, Entsorgungsbeitrag, Verpackung und alle anderen Kosten, sofern nicht anders vereinbart oder schriftlich angegeben.

4.2. Branderr ist berechtigt, nach Abschluss der Vereinbarung Preiserhöhungen vorzunehmen, die auf kostensteigernde Faktoren zurückzuführen sind, wie beispielsweise, aber nicht beschränkt auf, eine Erhöhung oder Einführung von (internationalen) Steuern oder Abgaben oder Währungsschwankungen in Bezug auf die vereinbarten (Teil-) Lieferungen. Preiserhöhungen, wie sie hier erwähnt werden, sind als Grund für den Kunden, den Vertrag aufzulösen, ausgeschlossen.

5. Transport und Lieferung

5.1. Warenlieferungen mit einem Bestellwert von mehr als 199€ werden kostenlos nach Hause des Kunden geliefert, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Lieferung anderer Waren erfolgt ab Lager. Die Kosten und das Risiko des Transports gehen zu Lasten des Kunden. Die Kosten für die Nachnahme gehen immer zu Lasten des Kunden.

5.2. Der Kunde trägt das Risiko für direkte oder indirekte Schäden, die während des Transports an der Ware entstehen können, sowie für alle Kosten, die aufgrund der Unfähigkeit der Lieferung oder der Ablehnung einer Lieferung entstehen.

6. Lieferzeiten

6.1. Jede vereinbarte Lieferzeit ist Richtwerte und der Kunde kann daraus keine Rechte ableiten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Überschreitung der Lieferzeit gibt dem Kunden kein Recht auf Auflösung und/oder Entschädigung.

6.2. Die Haftung von Branderr für Schäden aufgrund von Nichtlieferung, verspäteter Lieferung oder unvollständiger Lieferung ist ausdrücklich ausgeschlossen.

7. (Teil-) Lieferungen und Abrufvereinbarungen

7.1. Bei vereinbarten Abruflieferungen oder wenn im Vertrag eine Frist für die Warenabnahme gesetzt ist, ist der Kunde verpflichtet, die Ware vor Ablauf dieser Frist zu bezahlen und abzunehmen. Wenn für den Abruf keine Frist festgelegt ist, hat Branderr das Recht, 12 Monate nach Vertragsschluss den Rest der Bestellung ohne Abruf zu liefern.

7.2. Nach Ablauf der in 7.1 genannten Frist ist der Kunde verpflichtet, auf erste Aufforderung von Branderr den fälligen Betrag für alle noch nicht abgenommenen Waren, erhöht um etwaige Lagerkosten, zu zahlen.

8. Wareneingang und Reklamationen

8.1. Ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Ware durch den Kunden erfolgt ein Gefahrenübergang auf den Kunden.

8.2. Nach Erhalt der Ware muss der Kunde innerhalb von 24 Stunden eine Untersuchung auf mögliche Schäden durchführen. Alle festgestellten Mängel müssen Branderr innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Lieferung schriftlich und mit Begründung gemeldet werden, wobei Ware und Verpackung aufbewahrt werden müssen, andernfalls verfallen die Rechte.

8.3. Wenn Schäden an der Ware bei Erhalt leicht erkennbar sind, beispielsweise wenn die (Außen-) Verpackung beschädigt ist, muss der Kunde dies auch auf dem Lieferschein vermerken, bevor er zur Bestätigung oder Entgegennahme unterschreibt, und die Ware und die Verpackung aufbewahren, andernfalls verfallen die Rechte.

8.4. Nach der Lieferung festgestellte Mängel müssen Branderr innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Entdeckung schriftlich und mit Begründung gemeldet werden, wobei die Ware aufbewahrt wird, andernfalls verfallen die Rechte.

8,5. Je nach Art und Umfang der Ware und des Schadens entscheidet Branderr (zum Beispiel) über eine zusätzliche Lieferung, einen Ersatz, eine Reparatur oder eine Rücksendung. Der Kunde muss Branderr die Gelegenheit dazu geben, andernfalls verfallen die Rechte.

8.6. Beschwerden berechtigen den Kunden nicht zu einem Rabatt, einer Aufrechnung oder einer Sperrung.

9. Zahlung und Zahlungsverzug

9.1. Branderr kann eine (teilweise) Vorauszahlung verlangen, bevor mit der (Teil-) Lieferung fortgefahren wird.

9.2. Rechnungen im Zusammenhang mit vereinbarten Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum auf die auf der Rechnung angegebene Kontonummer bezahlt werden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ohne dass der Kunde einen Rabatt, eine Aussetzung oder eine Verrechnung geltend macht. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist Branderr ohne weitere Ankündigung berechtigt, seine Verpflichtungen gegenüber dem Kunden auszusetzen oder aufzurechnen, ohne für Schäden zu haften, die dem Kunden dadurch entstehen könnten.

9.3. Bei Zahlungsverzug ist Branderr berechtigt, dem Kunden gesetzliche Handelszinsen, zuzüglich außergerichtlicher Kosten, in Höhe von 15% der vereinbarten Bruttopreise zu berechnen, mindestens jedoch 250€ pro unbezahlter Rechnung.

9.4. Gerät der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen, gleich welcher Art, in Verzug, so gehen alle zur Erlangung der Befriedigung erforderlichen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, einschließlich der Inkassokosten im weitesten Sinne, zu Lasten des Kunden.

10. Eigentumsvorbehalt und Sicherheiten

10.1. Branderr gewährt einen Eigentumsvorbehalt bis zur Begleichung aller Forderungen, unabhängig von Art, Zusammensetzung oder Herkunft der Forderung. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die von Branderr gelieferten Waren zu veräußern oder zu belasten oder Dritten anderweitig Rechte an diesen Waren einzuräumen.

10.2. Im normalen Geschäftsverlauf gilt eine Ausnahme für einen Verkauf auf Kredit. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, einen Eigentumsvorbehalt zu vereinbaren. Forderungen gegenüber Kunden oder Käufern des Kunden dürfen ohne die schriftliche Zustimmung von Branderr nicht abgetreten und/oder verpfändet werden.

10,3. Der Kunde ist verpflichtet, Branderr unverzüglich zu informieren, wenn Dritte Eigentumsvorbehalt oder andere Rechte an der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware geltend machen.

11. Haftung

11,1. Branderr haftet nicht für Schäden jeglicher Art, einschließlich indirekter Schäden, Folgeschäden oder entgangener Gewinne, es sei denn, sie wurden durch Vorsatz oder vorsätzliche Fahrlässigkeit von Branderr verursacht.

11.2. Jegliche Haftung von Branderr ist stets auf den von seinem Versicherer ausgezahlten Betrag oder, falls keine Zahlung erfolgt, auf den Rechnungswert der betreffenden (Teil-) Lieferung begrenzt.

11,3. Branderr haftet nicht für Schäden, die durch falsche und/oder unvollständige Informationen des Kunden entstehen.

11,4. Branderr haftet nicht für Schäden, die auf Handlungen oder Unterlassungen seiner Untergebenen innerhalb oder außerhalb der Organisation zurückzuführen sind, noch für Schäden, die sich aus der Verwendung der von Branderr gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen ergeben.

12. Höhere Gewalt

12,1. Im Falle höherer Gewalt ist Branderr berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen oder, falls die höhere Gewalt länger als 2 Monate andauert, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne für Schäden haftbar zu sein.

12,2. Höhere Gewalt umfasst unter anderem Krieg, Kriegsgefahr, Unruhen, Terrorakte, Streiks, Betriebsausschlüsse, Betriebsunterbrechungen, Verkehrsstörungen, behördliche Maßnahmen, Feuer, Naturkatastrophen, Import-/Exportbeschränkungen und Maschinendefekte sowie Störungen im normalen Geschäftsablauf bei Branderr oder seinen Lieferanten.

12,3. Wenn Branderr seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zum Zeitpunkt höherer Gewalt teilweise erfüllt hat oder seinen Verpflichtungen nur teilweise nachkommen kann, ist es berechtigt, den erfüllten oder erfüllbaren Teil separat in Rechnung zu stellen, und der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, als ob es sich um eine separate Vereinbarung handeln würde.

13. Auflösung

13,1. Wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht oder nicht angemessen oder nicht rechtzeitig nachkommt oder wenn die begründete Befürchtung besteht, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird, sowie im Falle eines Konkurses, einer (vorläufigen) Zahlungseinstellung, Einstellung oder Liquidation des Unternehmens des Kunden, ist Branderr berechtigt, ohne Ankündigung von Zahlungsverzug oder rechtlicher Intervention den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen oder seine Verpflichtungen gegenüber der Kunde, ohne für Schäden haftbar zu sein.

13,2. Alle Forderungen, die Branderr gegen den Kunden hat oder haben wird, sind sofort fällig und zahlbar.

14. Anwendbares Recht und Rechtsstreitigkeiten

14,1. Alle Rechtsbeziehungen zwischen Branderr und dem Kunden unterliegen ausschließlich niederländischem Recht.

14,2. Alle Streitigkeiten zwischen Branderr und dem Kunden, einschließlich solcher, die nur von einer der Parteien als solche betrachtet werden, werden dem zuständigen niederländischen Gericht in dem Bezirk vorgelegt, in dem Branderr seinen Sitz hat, sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

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